„Jugend und Alkohol“
Unter diesem Namen startete die „Interessenvertretung der NÖ Familien“ eine Initiative die auch unsere Gemeinde verstärkt unterstützen möchte.
Jugend und Alkohol sind eine explosive Mischung und leider kann man auch in unserer Gemeinde beobachten, dass der Alkoholkonsum von Jugendlichen bei diversen Veranstaltungen ständig steigt.
Da Alkohol aber auch unumstritten ein Bestandteil unserer Gesellschaft ist, werden wir mit strikten Verboten und dem Verteufeln von Alkohol das Problem des übermäßigen Konsums bei Jugendlichen mit Sicherheit nicht lösen können.
Unsere Gesellschaft muss sich dazu durchringen, ehrlicher und glaubwürdiger mit dem Thema Alkohol umzugehen und dadurch eine Vorbildwirkung für die Jugend erzielen. Eltern müssen sich bewusst über den Inhalt des Jugendschutzgesetzes informieren und dieses Wissen an ihre Kinder weitergeben.
Auch die Veranstalter von Festen und Partys sollen sich freiwillig zur Einhaltung des Jugendschutzgesetztes verpflichten und die im Anhang angeführten 11 Punkte bei ihrer nächsten Veranstaltung umsetzen. Einige Vereine haben schon in der vergangenen Festsaison durch verstärkte Alterskontrollen beim Alkoholausschank aktiv daran mitgearbeitet gegen dieses Problem anzukämpfen, und wir als Gemeinde sind davon überzeugt, auch ihr Verständnis und ihre Unterstützung für unser Anliegen zu finden.
Unsere Kinder sind unsere Zukunft und wir dürfen nicht zusehen, wie sich einige von ihnen durch verstärkten Alkoholkonsum systematisch selbst Schaden zufügen.
11 Punkte für eine verantwortungsvolle Festkultur
• Ein Fest soll nicht mit Alkoholkonsum beworben werden. Lock-Formulierungen wie z. B. „Kübeltrinken“ „Spritzerparty“ „Happy Hour“ oder „1€ Party“ sollen unterlassen werden.
• Beim Eintritt und bei den Alkohol-Ausschankstellen sind Auszüge aus dem Jugendschutzgesetz gut sichtbar anzubringen.
• Konsequente Alterskontrolle beim Eintritt, Jugendliche unter 16 Jahren müssen durch unterschiedliche Stempelfarbe, Armbänder etc. erkennbar sein.
• An Jugendliche und Alkoholisierte wird kein Alkohol ausgeschenkt
• Während der Veranstaltung wird darauf hingewiesen, dass der Veranstalter das Jugendschutzgesetz streng beachtet. (Eventuelle Lautsprecherdurchsage nach der Mitternachtspause)
• An allen Getränkeverkaufsstellen werden mehrere alkoholfreie Getränke (Mixgetränke) zu günstigen Preisen angeboten (billiger als alkoholische Getränke).
• Die Lautstärke der Musik ist unter Einhaltung der Schutzbestimmungen für Nachbarn zu regeln. Um eine normale Unterhaltung zu ermöglichen, sollen Räume ohne Lautsprecherübertragung angeboten werden.
• Verantwortungsvolle Veranstalter sehen nicht tatenlos zu, wenn Jugendliche unter 18 Jahren schwer betrunken sind. Sie kümmern sich um sie, lassen sie nicht alleine (gehen), stellen betreute Ausnüchterungsräume zur Verfügung und bemühen sich, Angehörige zu verständigen.
• Für den Heimweg soll ein Bus-Shuttledienst oder ein Taxi bereitstehen.
• Gemeinden berücksichtigen verantwortungsvolle Festorganisatoren bei der Subventionsvergabe
• Erwachsene benehmen sich vorbildlich und geben den Jugendlichen ein gutes Beispiel.
gfGR Roland Stöger