Beschäftigungsausmaß: 40 Wochenstunden
(Das Dienstverhältnis erfolgt vorerst auf sechs Monate befristet und wird bei zufriedenstellender Arbeitsleistung und Absolvierung der erforderlichen Kurse auf unbestimmte Zeit verlängert.)
Tätigkeitsbereich:
- Allgemein anfallende Arbeiten (Grünraumpflege/Ortsbildpflege etc.)
- Abfallwirtschaft (Dienst im Abfallsammelzentrum)
- Durchführung des Winterdienstes (auch händische Schneeräumung)
- Betreuen aller Einrichtungen der Wasserversorgung- und Abwasserentsorgungsanlagen
- Vertretung des Klärwärters (Klärwärtergrundkurs muss absolviert werden)
- Vertretung des Wassermeisters
- Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an den gemeindeeigenen Einrichtungen (Waldbad, Kindergarten, Schule, Gemeindehäuser, …)
- Betreuung der Wanderwege (Mistkübel entleeren, Wege ausmähen, Beschilderungen überprüfen)
Anstellungserfordernisse:
- abgeschlossene Berufsausbildung
- Genauigkeit, Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und Flexibilität
- Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis
- Gutes persönliches Auftreten, Höflichkeit, Verlässlichkeit, selbstständiges Arbeiten
- Bereitschaft zu Mehrdienstleistungen und Sonn- und Feiertagsdienst (z.B.: Winterdienst, Rohrbrüche, …)
- Führerschein zumindest der Gruppen B und C
- Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen
- EDV Kenntnisse (Word und Excel)
- abgeleisteter Präsenzdienst (Zivildienst) bei männlichen Bewerbern
- Bereitschaft für erforderliche Impfungen
- Österreichische Staatsbürgerschaft
Dienstantritt: ehestmöglich
Einstufung: Auf dieses Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des NÖ Gemeinde- Bedienstetengesetzes 2025 (NÖ GBedG 2025), LGBI. Nr. 15/2024, Anwendung.
Das Gehalt erhöht sich im Fall von anrechenbaren Qualifikationen, durch die Abgeltung für die Rufbereitschaft und Weiterbildungen.
Folgende Unterlagen sind der Bewerbung anzuschließen:
- Lebenslauf
- Schulabschlusszeugnisse
- Ausbildungszeugnisse
- Führerscheinkopie
Ende der Bewerbungsfrist: 30. April 2025
Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen, diese sind schriftlich an die Marktgemeinde Rappottenstein, 3911 Rappottenstein 24, einzubringen.
Der Bürgermeister
Josef Wagner