Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, ab Jänner 2007 eine NÖ Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige ins Leben zu rufen.
Gefördert werden Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher, die pflegebedürftige Angehörige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen, wenn sie ihren Urlaub (auch ohne Pflegebedürftige) in Österreich verbringen.
Der Zuschuss beträgt € 100,-- unabhängig von Kosten und Dauer des Urlaubs. Wurde der Urlaub in Niederösterreich verbracht, beträgt der Zuschuss um € 20,-- mehr.
Förderungsvoraussetzungen:
- Der/Die Antragsteller/in muß österreichischer/e Staatsbürger/in oder Bürger/in eines EWR-Mitgliedsstaates sein.
- Der/Die Antragsteller/in muß den Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben.
- Der/Die Antragsteller/in muß die Hauptpflegetätigkeit von der pflegebedürftigen Person oder deren gesetzlichen Vertretung bzw. Sachwalter/in bestätigen lassen.
- Der Urlaub muß in Österreich (mit oder ohne zu pflegende Person) frühestens ab Jänner 2007 verbracht werden.
Die Gewährung der Förderung ist von der Höhe des Einkommens unabhängig. Der Urlaubszuschuß kann pro Antrag stellender Person nur einmal pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, unabhängig davon, wie lange der Urlaub dauert (mindestens eine Übernachtung ist erforderlich).
Die Antragsformulare sind innerhalb der Einreichfrist, bis spätestens 6 Monate nach Ende des Urlaubs, beim Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Allgemeine Förderung F3, 3109 St.Pölten, Landhausplatz 1, unter Anschluß der erforderlichen Beilagen und Bestätigungen einzureichen.
Über die Möglichkeiten der Pflege von Pflegebedürftigen während der Zeit des Urlaubs gibt die Pflegehotline des Landes NÖ unter 02742 / 9005 - 9095 Auskunft.
Antragsformular und Richtlinien sind im Internet unter der Adresse www.noe.gv.at (Gesundheit + Soziales / Pflege und Betreuung / NÖ Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige) abrufbar.
Für Rückfragen und weitere nähere Informationen steht gf.GR Helmut Reiter unter der Tel.Nr. 0664 / 86 27 665 und während der Amtsstunden gerne zur Verfügung.