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Bekanntgaben

B e k a n n t g a b e


Es wird bekanntgegeben, dass die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 29.03.2023, GZ: ZTL2-J-0719/012 über die Verwendung von Krähenfängen zum Lebendfang von Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster und Eichelhäher in den Jagdjahren 2023/24 am 30.03.2023 in Kraft tritt und die Ausnahme von den Schonvorschriften für Elstern, Eichelhäher, Rabenkrähen, Nebelkrähen, Aaskrähen und Junggesellentrupps in den Jagdjahren 2023/24 am 30.03.2023 in Kraft tritt.


Es wird bekanntgegeben, dass der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 17.04.2020, GZ: ZTL2-J-0719/032 über die Abschussverfügung für die Jahre 2020 bis 2028 am 17.4.2020 in Kraft tritt.


Es wird bekanntgegeben, dass der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 03.06.2022, GZ: ZTL2-J-0719/041 über den Abschuss von Muffelwild für die Jagdjahre 2022 bis 2028 am 03.06.2022 in Kraft tritt.


Es wird bekanntgegeben, dass der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 01.03.2023, GZ: ZTL2-J-0719/042 über den Abschuss von Sikawild für die Jagdjahre 2023 bis 2028 am 01.03.2022 in Kraft tritt.


Es wird bekanntgeben, dass die 2. Novelle der Geflügelpest-Verordnung 2007 vom 17.04.2024, BGBI. II Nr. 103/2024 in Kraft tritt und neue Gebiete mit „erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ erklärt und „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ aufgehoben wurden.


Zu den Amtsstunden kann Einsicht genommen werden.

Bekanntgaben (49 KB) - .PDF

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