Marktgemeinde Rappottenstein
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Es wird bekanntgegeben, dass die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 27.06.2024, GZ: ZTL2-J-0719/043 über die Ausnahme von den Schonvorschriften und Verboten Raben- und Nebelkrähen, Elstern und Eichelhäher in den Jagdjahren 2024/25 am 28.06.2024 in Kraft tritt.
Es wird bekanntgegeben, dass der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 17.04.2020, GZ: ZTL2-J-0719/032 über die Abschussverfügung für die Jahre 2020 bis 2028 am 17.4.2020 in Kraft tritt.
Es wird bekanntgegeben, dass der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 03.06.2022, GZ: ZTL2-J-0719/041 über den Abschuss von Muffelwild für die Jagdjahre 2022 bis 2028 am 03.06.2022 in Kraft tritt.
Es wird bekanntgegeben, dass der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Zwettl vom 01.03.2023, GZ: ZTL2-J-0719/042 über den Abschuss von Sikawild für die Jagdjahre 2023 bis 2028 am 01.03.2022 in Kraft tritt.
Es wird bekanntgeben, dass die 4. Novelle der Geflügelpest-Verordnung 2007 vom 03.06.2024, BGBI. II Nr. 140/2024 in Kraft tritt und alle Gebiete mit „erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ und alle „Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko“ aufgehoben wurden.
Zu den Amtsstunden kann Einsicht genommen werden.
Bekanntgaben (48 KB) - .PDF
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