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Betriebsförderung der Gemeinde

Die Gemeinde gewährt im Rahmen der festgesetzten Aufschließungskosten eine Betriebsförderung welche ausschließlich für gewerbliche Zwecke zum tragen kommt. Die Förderung beträgt  60 % der bescheidmäßig festgesetzten Kosten.

Antragsformulare samt genaueren Richtlinien werden bei Festsetzung der Aufschließungsabgabe zugestellt.

Zuständig

Formulare